Aschenausstreuung

Eine Aschenstreuung ist innerhalb Deutschlands laut Gesetzgebung verboten. Jedoch besteht mit der Nähe zum Großherzogtum Luxembourg die Möglichkeit dies trotzdem durchzuführen. Bei einer Aschenstreuung wird der Leichnam des Verstorbenen ähnlich einer Kremation verbrannt. Jedoch wird die Asche nicht in einer Urne verwahrt, sondern auf dem dafür vorgesehenen Gelände des Krematoriums in Luxembourg (Hamm) auch auf Wunsch der Verbliebenden mit deren Anwesenheit verstreut. 

Nach Belieben der Angehörigen, kann in den vom Krematorium Hamm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten eine Zeremonie von einem bestellten Geistlichen oder Trauerredner abgehalten werden. Anschließend erfolgt die Verstreuung.
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