Das erste, was Sie erledigen müssen, ist die Kontaktaufnahme zum Hausarzt des Verstorbenen, falls er oder sie Zuhause verstorben ist. Ist die Person im Krankenhaus oder in einem Heim verstorben, kümmert sich die Verwaltung um die Abwicklung der Todesbescheinigung.
Ist die Person plötzlich verstorben, so kontaktieren Sie einen Notarzt.
Um alle weiteren Schritte zu besprechen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat rund um die Uhr zur Verfügung.
Telefon: 06522/314 oder 06525/474