Bestatten in Luxemburg

Das Bestattungsinstitut Arnold Becker sowie die Niederlassung des Bestattungsinstituts Streit-Becker in Irrel sind dazu berechtigt Bestattungen auf dem Gebiet des Großherzogtums in Luxemburg auszuführen.
Das bedeutet, dass im Falle eines grenzüberschreitenden Ablebens kein weiteres Unternehmen zur Abwicklung aller Formalitäten und der Beerdigung benötigt wird. 

Somit kann unser Institut, das an der luxemburgischen Grenze ansässig ist, auch problemlos Bestattungen in Luxemburg ausrichten.

Bei Fragen diesbezüglich können Sie uns jederzeit anrufen oder das Kontaktformular nutzen.

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